In der Sitzung des Stadtrates vom 20.2.08 stellte die SPD-Fraktion eine Anfrage zu den Geschehnissen zur Nazi-Demo vom 12.1.08 in Reudnitz. Es folgt die Protokoll-Niederschrift der Antwort des Ordnungsbürgermeisters Heiko Rosenthal:

14.5. SPD-Fraktion: Aufmarsch von Rechtsextremen am 12.01.2008 (IV/F 445)

Bürgermeister Rosenthal führt aus, der Fachstelle Extremismus- und Gewaltprävention lägen keine stadtteilbezogenen Erkenntnisse zu vorhandenen rechtsextremen Strukturen in Anger-Crottendorf, Reudnitz und Stötteritz und insbesondere zu den sogenannten Freien Kräften vor. Bezüglich statistischer Erkenntnisse solle dem Stadtrat in diesem Zusammenhang im April 2008 der Bericht zum Rechtsextremismus gemäß Ratsbeschluss zum Antrag der SPD-Fraktion vorgelegt werden. Dieser Bericht werde auch weiterführende Antworten zu den Fragen 2 bis 5 der Anfrage enthalten.

Aufgrund von Vorfällen in den vergangenen Jahren werde durch die Stadtverwaltung eingeschätzt, dass es sich bei den Freien Kräften Leipzig um eine gewaltbereite Struktur handele. So sei zum Beispiel von Betroffenen der gewaltsamen Auseinandersetzung im Zusammenhang mit einer Veranstaltung des Bürgertreffs Lindenau-Plagwitz im Dezember 2006 geschildert worden, dass Vertreter der Freien Kräfte Leipzig daran beteiligt gewesen seien. Auch im Internet fänden sich Hinweise auf die latente Gewaltbereitschaft dieser Gruppierung.

Seit der Beschlussfassung über den Maßnahmenkatalog zur Eindämmung politisch motivierter Jugendgewalt 1999 würden in einem breiten Spektrum Ansätze der Extremismus- und Gewaltprävention umgesetzt. Die Stadt Leipzig habe nicht nur als erste deutsche Stadt mit der Fachstelle Extremismus- und Gewaltprävention über eine eigene Organisationseinheit mit dieser Aufgabenstellung verfügt, sondern es sei auch innerhalb des Kriminalpräventiven Rates der Stadt Leipzig eine Arbeitsgruppe Extremismusprävention ins Leben gerufen worden. Die verschiedenen Aktivitäten richteten sich in den genannten Stadtteilen sowohl an Jugendliche in Schulen und Jugendeinrichtungen als auch an Erwachsene in Form von Bildungsveranstaltungen. Darüber hinaus werde seit Oktober 2007 der Lokale Aktionsplan Leipzig im Rahmen des Bundesprogramms "Vielfalt tut gut" umgesetzt. In diesem Zusammenhang seien die kürzlich veröffentlichte Dokumentation "Leipzig – Ort der Vielfalt" zur Umsetzung dieses Aktionsplanes und der diesbezügliche Internetauftritt auf der Homepage der Verwaltung zu erwähnen.



Von den zahlreichen Erfolgen der Präventionsarbeit in der Stadt Leipzig nennt Bürgermeister Rosenthal für die genannten Stadtteile beispielhaft das Humboldt-Gym-nasium mit dem Titel "Schule ohne Rassismus", die Adolf-Diesterweg-Schule zur Lernförderung und die 125. Mittelschule bei dem Wettbewerb um den Titel "Schule der Toleranz". Zu diesem Projekt liege auch eine von der Polizeidirektion Leipzig und der Stadt Leipzig herausgegebene Broschüre vor.

Zum Standardverfahren bei der Bearbeitung von Versammlungsanmeldungen gehöre die Prüfung der Zuverlässigkeit des Versammlungsleiters. Ergäben sich Bedenken aus strafbarem Verhalten des Versammlungsleiters aus der Vergangenheit, seien Auflagen, Verbot und Auflösung der Versammlung nur rechtmäßig, wenn dieses Verhalten einen Bezug zur aktuellen Versammlung habe. Die Unzuverlässigkeit des Versammlungsleiters müsse sich zudem auf die Versammlung insgesamt auswirken. Dies könne der Fall sein, wenn der Versammlungsleiter von der Gefahr eines Verstoßes gegen Strafgesetze wisse und keine Vorkehrungen zur Eindämmung der Gefahr treffe. In diesem Falle könne als letztmögliches Mittel auch ein Versammlungsverbot rechtmäßig sein. Auf der Basis dieser Rechtsgrundlage spiele demnach bei der generell zu erstellenden Gefahrenprognose die Person des Versammlungsleiters selbst wie auch die politische Ausrichtung der Versammlung eine Rolle. Bekanntlich würden von Rechtsradikalen in Versammlungen sehr gern ganz bewusst Themen gewählt, die nicht augenfällig mit rechtsradikalem Gedankengut in Verbindung zu verbringen seien, im konkreten Fall das Thema "Jugend braucht Chancen". Insofern könne keine thematische Kategorisierung der Demonstration durch die Versammlungsbehörde erfolgen, sondern die Einordnung als Versammlung mit rechtsradikalem Hintergrund ergebe sich aus dem Gesamtgefüge der im Vorfeld gewonnenen Erkenntnisse.

Durch die Versammlungsbehörde sei geprüft worden, ob Tatbestände vorlägen, welche ein Versammlungsverbot begründen und auch verwaltungsgerichtlich anerkannt sind. Die hierzu erforderliche Gefahrenprognose sei für ein Verbot nicht ausreichend gewesen, sodass die Durchführung der Versammlung mit strengen Auflagen verbunden worden sei, unter anderem Streckenverlegung in zwei Teilabschnitten, zeitliche Verkürzung und 18 Auflagen zur Durchführung sowie zum Erscheinungsbild der Versammlung und der Versammlungsteilnehmer. Der Anmelder habe diesbezüglich nach dem Kooperationsgespräch und dem Erlass der Verfügung keinen Widerspruch eingelegt.

Die Versammlungsbehörde habe von den Vorgängen im November 2007 am Haus Holsteinstraße 15 erst nach Erlass des Auflagenbescheides Kenntnis erlangt. Für den Erlass eines Änderungsbescheides und somit für ein Verbot der Zwischenkundgebung an dem besagten Ort hätte es nachhaltiger Beweise bedurft, dass dem Anmelder der Überfall anzulasten sei oder erneute Straftaten gegen die Bewohner des Hauses durch die Versammlung beabsichtigt seien und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eintreten würden. Insofern sei ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Anmelders in der genannten Weise mit ähnlich hohen rechtlichen Schranken versehen wie ein Totalverbot einer Versammlung. Solche beweisbaren Tatsachen hätten im Zusammenhang mit der erwähnten Zwischenkundgebung so nicht vorgelegen. Die Versammlungsbehörde habe daher geplant gehabt, im Rahmen der praktischen Durchführung der Versammlung den Zwischenkundgebungsort so weit wie möglich weg von dem betroffenen Haus zu legen. Dies habe man mit der Polizeidirektion Leipzig so abgesprochen, und es wäre unter der Voraussetzung, dass die Prognose über eine zu erwartende Teilnehmerzahl von maximal 100 Personen tatsächlich eintreten würde, auch möglich gewesen. Schließlich seien im Aufzug aber etwa 325 Personen gewesen, sodass die gesamte Straßenfläche bis an das Haus Holsteinstraße 15 eingenommen worden sei. Im Nachgang habe man eine Gruppe von Mietern für den 17. Januar 2008 in das Ordnungsamt eingeladen. Dort sei im Beisein eines Vertreters der Polizeidirektion die Sach- und Rechtslage erläutert und durch die Versammlungsbehörde auch schriftlich dargelegt worden.

Die Stadtverwaltung informiere die Öffentlichkeit über die Anmeldung von Versammlungen mit rechtsradikalem Hintergrund, wenn sich nach Prüfung der Gesamtumstände dieser politische Charakter ergebe und mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen sei, dass die betreffende Versammlung auch durchgeführt werde. Der Zeitpunkt der Information bestimme sich nach den Grundsätzen des Verwaltungshandelns. Bei diesem Thema müsse insbesondere vorausgesetzt werden, dass die Verwaltung den Sachverhalt unter Einbeziehung des Landesamtes für Verfassungsschutz und der Polizei zunächst umfassend prüft und das weitere Vorgehen abstimmt und erst im Anschluss daran die Öffentlichkeit informiert.

Die Anmeldung des in der Frage erwähnten Aufmarsches datiere vom 4. Januar 2008. Am 7. Januar hätten erste Erkenntnisse vorgelegen, dass es sich um das rechtsradikale Spektrum handeln könnte. Am 8. Januar sei der Fachausschuss Umwelt und Ordnung über die Versammlungsanmeldung informiert worden. Am 9. Ja-nuar gegen 13 Uhr habe das gesetzlich vorgeschriebene Kooperationsgespräch stattgefunden. Unmittelbar danach sei die Entscheidung zum weiteren Vorgehen getroffen und gegen 17 Uhr im Pressedienst der Stadt Leipzig veröffentlicht worden.

Hinsichtlich des Zeitpunkts der Veröffentlichungsfähigkeit des Vorhandenseins einer Anmeldung gelte das bereits Geschilderte. Über die Genehmigung einer Versammlung könne die Öffentlichkeit insofern nicht informiert werden, da per Gesetz kein Genehmigungsbedürfnis gegeben sei bzw. hier nur eine Anmeldepflicht bestehe. Über den Inhalt solcher Verfügungen könne üblicherweise erst nach Erlass und abschließender Prüfung Auskunft gegeben werden.

Unabhängig von der Pflicht der Verwaltung, sich grundsätzlich politisch neutral zu verhalten, wären zunächst noch verschiedene Rechtsfragen dahin gehend zu klären, ob die Internetpräsenz der Stadt Leipzig für Aufrufe von Parteien in der vorgeschlagenen Weise genutzt werden könne. So habe das Rechtsamt darauf hingewiesen, dass hier möglicherweise der Vorwurf der verdeckten Parteienfinanzierung im Raum stehen könnte.

Bürgermeister Rosenthal schlägt vor, dieses Thema in einer der nächsten Sitzungen des Ältestenrates zu behandeln, da bei Aufgreifen der Idee der SPD-Fraktion auch konkrete Festlegungen zwischen den Fraktionen besprochen werden müssten. Hierbei gehe es unter anderem darum, auf welche Veranstaltungen in diesem Zusammenhang hingewiesen werden soll und vor allem mit welchem Inhalt.

Stadträtin Dr. Kästner (SPD) äußert, Bürgermeister Rosenthal habe darauf hingewiesen, dass es beim Kriminalpräventiven Rat eine Arbeitsgruppe zum Thema Extremismus gebe, und fragt, ob diese Arbeitsgruppe noch existiere, wer ihr angehöre, wann die Arbeitsgruppe zusammentrete und was sie tue.

Stadtrat Müller-Berndorff (CDU) tut kund, er habe den Ausführungen von Bürgermeister Rosenthal entnommen, dass sich die Verwaltung neutral verhalten solle. Seitens der Verwaltung würden von ihr genehmigte Demonstrationen unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien der Presse bekannt gegeben. Ihn, Müller-Berndorff, interessiere, ob die Verwaltung alle Demonstrationen an die Presse weitergebe oder nur bestimmte und wie sich das mit der erwähnten Verpflichtung der Verwaltung zur Neutralität vertrage.

Bürgermeister Rosenthal antwortet Frau Dr. Kästner, dass die Arbeitsgruppe Extremismusprävention nach wie vor arbeite. In ihr vertreten seien die Fachstelle Extremismus und Gewaltprävention, die Polizeidirektion, aber auch das Ordnungsamt und andere Akteure. Die Arbeitsgruppe tage regelmäßig.

Es gebe eine Vielzahl von Versammlungsanmeldungen. Nicht alle Anmeldungen würden über den Pressedienst mitgeteilt. Entscheidend hierfür seien unter anderem die Größe der Versammlung und die unmittelbare Betroffenheit des Wohngebietes. Wenn also in bestimmten Wohngebieten Vorkehrungen getroffen werden müssten, trete das Ordnungsamt an das Referat MKS heran mit der Bitte, die Bürger zu informieren, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einer bestimmten Strecke mit der und der Versammlung zu rechnen sei.

Stadtrat Müller-Berndorff (CDU) fragt, ob eine Regelung denkbar wäre, wonach grundsätzlich alle Demonstrationen im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn dies zeitlich möglich sei. Schließlich gehe es um die Neutralität der Verwaltung.

Oberbürgermeister Jung verweist darauf, dass es entsprechende Regelungen auch bezüglich des Amtsblattes gebe. Auch an dieser Stelle müsse sich die Verwaltung natürlich in der Regel neutral verhalten. Ein wesentliches Kriterium für die Pressearbeit des Dezernats Umwelt, Ordnung, Sport sei, dass der Veranstalter seine Veranstaltung nicht pressewirksam ankündige. Es sei üblich, dass die Demonstration durch den Veranstalter öffentlich gemacht werde und dass er selbst ein Interesse daran habe, sodass die Verwaltung nicht seine Pressearbeit machen müsse. Es gebe aber Demonstrationen, die nicht öffentlich, nicht angekündigt unter einem vermeintlich unverfänglichen Titel ganz klar andere Ziele verfolgen. In einem solchen Fall sei es Pflicht der Verwaltung, die Bevölkerung zu informieren. Nach seiner, Jungs, Auffassung sei es nicht Aufgabe der Verwaltung, eine Demonstration anzukündigen und so zu einer Werbeplattform zu werden. Aber vielleicht könne auch dies im Nachgang im Fachausschuss besprochen werden.

14.6. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Neonazi-Demo am 12. Januar 2008 in Leipzig (IV/F 447)

Bürgermeister Rosenthal verweist zu Frage 1 der Anfrage auf seine Antwort zur vorangegangenen Anfrage.

Er fährt fort, der im Führungsstab der Polizeidirektion Leipzig anwesende Vertreter der Stadt Leipzig und die vor Ort eingesetzten Mitarbeiter der Versammlungsbehörde seien in die Entscheidung zur Unterbindung der Musikbeschallung nicht involviert gewesen. Die Entscheidung zu polizeilichen Maßnahmen und deren Umsetzung unterlägen auch in diesem Falle nicht mehr dem Einflussbereich der Stadt. Nach Mitteilung der Polizeidirektion sei entsprechend § 21 des Versammlungsgesetzes gehandelt worden, der wie folgt laute: "Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder grobe Störungen verursacht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe belegt."

Unbestritten sei, dass die Anwohnerinnen und Anwohner die Skandierung und das Zeigen der in der Anfrage erwähnten Parolen als unerträglich empfunden hätten. Friedlicher und gegebenenfalls auch kreativer Protest gegen nationalsozialistisches Gedankengut werde von der Verwaltung begrüßt. Allerdings müssten sämtliche Demonstranten dabei die bestehenden rechtlichen Bestimmungen einhalten. Ob die Schwelle polizeilichen Einschreitens entsprechend § 21 des Versammlungsgesetzes erreicht gewesen sei, könne er, Rosenthal, aus heutiger Sicht nicht beurteilen. Hinsichtlich der Transparente sei festzustellen, dass die Prüfung vor Ort durch Polizei und Staatsanwaltschaft erfolge. Im konkreten Fall habe die Staatsanwaltschaft den Wortlaut auf den Transparenten geprüft.

In der Zeit vom 1. bis 12. Januar 2008 sei täglich der Bereich der angemeldeten Aufzugsstrecke durch den Stadtordnungsdienst bestreift worden, teilweise auch gemeinsam mit den Bürgerpolizisten des Polizeireviers Leipzig-Südost. Ziel sei es gewesen, sämtliche Störungen, wie ungesicherte Baustellen und Container, sowie illegale Graffiti und Schmiererein zu beseitigen. In diesem Zusammenhang seien durch die blau-gelben Engel weitere Aufschriften an Einrichtungen der Stadtwerke und der Leipziger Wohnungsbaugesellschaft sowie an Industriebrachen beseitigt worden, zum Beispiel "Antifa kreativ auseinandernehmen" oder "Zionisten entgegentreten". Die Vielzahl der Parolen und die Nähe zur Demostrecke ließen vermuten, dass ein Zusammenhang mit diesem Aufmarsch gegeben gewesen sei. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass mit Blick auf die kurze Zeit zwischen der Anmeldung der Versammlung und deren Durchführung nicht alle Graffiti erfasst und beseitigt worden seien. Demzufolge sei auch nicht benennbar, zu welchem Zeitpunkt die genannten Schriftzüge angebracht worden seien und ob ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Demonstration bestanden habe. Der Schriftzug "NS-Revolution" im Bereich Rudolph-Herrmann-Straße/Ferdinand-Jost-Straße sei am 7. Februar 2008 entfernt worden.

Zur generellen Verfahrensweise in Bezug auf Graffiti-Schmierereien solcher Art sei zu sagen, dass bei Verwendung strafrechtlich relevanter Symbole ein sofortiges Einschreiten örtlicherseits möglich sei und auch erfolge. Schwieriger sei die Sach- und Rechtslage bei Formulierungen, die noch nicht der strafrechtlichen Relevanz unter-fielen. Diesbezüglich obliege dem Liegenschaftseigentümer die Beseitigung derartiger Schmierereien. Auch hinsichtlich anderer Graffiti in Leipzig habe die Verwaltung die problematische Erfahrung gemacht, dass nicht alle Eigentümer bereit bzw. in der Lage seien, diese Schmierereien umgehend zu entfernen. Wenn die Stadt derartige Graffiti beseitige, müssten die dabei anfallenden Kosten von ihr selbst getragen werden. Bei privaten Grundstücken müssten diejenigen die Kosten übernehmen, deren Hauseigentum betroffen sei. Wenn die Stadt derartige Säuberungen vornehme, müsse immer das Einverständnis des Eigentümers eingeholt werden.

Stadtrat Leuze (Bündnis 90/Die Grünen) erwähnt, dass kürzlich in Dresden eine Demonstration von Rechtsradikalen durch eine Gegendemonstration teilweise habe gestoppt werden können, und fragt, inwieweit nach Auffassung der Verwaltung Gegendemonstrationen legitim seien und wie man den Gegendemonstranten die diesbezüglich bestehenden Grenzen aufzeigen wolle, damit dieser Protest wieder wirksam werden könne.

Bürgermeister Rosenthal erklärt, dass er zu dieser Problematik nicht mit zwei Sätzen Stellung nehmen könne. Seit Jahren werde darüber diskutiert, was die richtige Praxis sei, um solchen Demonstrationen mit bürgerschaftlichem Engagement zu begegnen. Wenn eine derartige Demonstration genehmigt worden sei, müsse ihr störungsfreier Verlauf durch die Polizei abgesichert werden. Hinsichtlich der Gegendemonstranten bzw. hinsichtlich parallel angemeldeter Demonstrationen sei vor allen Dingen die Polizei gefordert, dafür zu sorgen, dass die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten würden. Über die Möglichkeiten des friedlichen Protestes sollte noch einmal im Fachausschuss diskutiert werden. Danach könnte seitens der Verwaltung eine schriftliche Stellungnahme zu dieser Problematik abgegeben werden.

Stadtrat Dr. Külow (DIE LINKE.) erwähnt, dass das erwähnte Haus in der Holsteinstraße weiterhin Ziel rechtsextremistischer Attacken geblieben sei, sodass bei den Bewohnerinnen und Bewohnern des Hauses inzwischen eine große Unsicherheit herrsche. Er fragt, ob der Verwaltung dies bekannt sei und ob es eine spezifische Unterstützung für die Bewohner dieses Hauses gebe, damit sich diese angemessen zur Wehr setzen könnte.

Bürgermeister Rosenthal wiederholt, dass der Sachverhalt im Vorfeld der angemeldeten Demonstration dem Ordnungsamt so nicht bekannt gewesen sei. Inzwischen kenne man die Abläufe, die sich auch im Nachhinein ergeben hätten. Die Verwaltung habe am 17. Januar 2008 die Bewohner des Hauses Holsteinstraße 15 ins Ordnungsamt eingeladen. Dort seien unter Beteiligung der Polizeidirektion die Abläufe am Tag der Demonstration ausgewertet worden. Das Ordnungsamt habe dort den Hausbewohnern eine schriftliche Stellungnahme zugeleitet, in der das gesamte Verhalten erläutert worden sei. Das Ordnungsamt stehe auch künftig den Bewohnern als Ansprechpartner zur Verfügung und könne Hinweise geben, wie man sich bestimmter repressiver Angriffe erwehren könne. Im Übrigen sei die Polizei vor Ort der erste Ansprechpartner. Die Polizei sei diesbezüglich sensibilisiert.