Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig zu Hess-Gedenkmärschen

S hat sich ausmarschiert!

 Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat die vorinstanzlichen Entscheidungen zum Verbot des Hess-Gedenkmarsches 2005 am Mittwoch bestätigt. Gleichzeitig erklärte es, die Erweiterung des Paragrafen 130 des Strafgesetzbuches sei mit der Verfassung vereinbar. Danach wird mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft, "wer öffentlich
oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde
der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die
nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt,
verherrlicht oder rechtfertigt".

Der Hess-Gedenkmarsch fand jahrelang in Wunsiedel in Bayern statt. Dort liegt der verurteilte NS-Kriegsverbrecher Rudolf Hess seit seinem Tod 1987 begraben. Angemeldet wurde der Nazi-Auflauf zuletzt vom Hamburger Nazi Jürgen Rieger.

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