In der Sitzung des Stadtrates vom 20.2.08 stellte die SPD-Fraktion eine Anfrage zu den Geschehnissen zur Nazi-Demo vom 12.1.08 in Reudnitz. Es folgt die Protokoll-Niederschrift der Antwort des Ordnungsbürgermeisters Heiko Rosenthal:
14.5. SPD-Fraktion: Aufmarsch von Rechtsextremen am 12.01.2008 (IV/F 445)
Bürgermeister Rosenthal
führt aus, der Fachstelle Extremismus- und Gewaltprävention lägen keine
stadtteilbezogenen Erkenntnisse zu vorhandenen rechtsextremen
Strukturen in Anger-Crottendorf, Reudnitz und Stötteritz und
insbesondere zu den sogenannten Freien Kräften vor. Bezüglich
statistischer Erkenntnisse solle dem Stadtrat in diesem Zusammenhang im
April 2008 der Bericht zum Rechtsextremismus gemäß Ratsbeschluss zum
Antrag der SPD-Fraktion vorgelegt werden. Dieser Bericht werde auch
weiterführende Antworten zu den Fragen 2 bis 5 der Anfrage enthalten.
Aufgrund von Vorfällen in den vergangenen
Jahren werde durch die Stadtverwaltung eingeschätzt, dass es sich bei
den Freien Kräften Leipzig um eine gewaltbereite Struktur handele. So
sei zum Beispiel von Betroffenen der gewaltsamen Auseinandersetzung im
Zusammenhang mit einer Veranstaltung des Bürgertreffs Lindenau-Plagwitz
im Dezember 2006 geschildert worden, dass Vertreter der Freien Kräfte
Leipzig daran beteiligt gewesen seien. Auch im Internet fänden sich
Hinweise auf die latente Gewaltbereitschaft dieser Gruppierung.
Seit der Beschlussfassung über den
Maßnahmenkatalog zur Eindämmung politisch motivierter Jugendgewalt 1999
würden in einem breiten Spektrum Ansätze der Extremismus- und
Gewaltprävention umgesetzt. Die Stadt Leipzig habe nicht nur als erste
deutsche Stadt mit der Fachstelle Extremismus- und Gewaltprävention
über eine eigene Organisationseinheit mit dieser Aufgabenstellung
verfügt, sondern es sei auch innerhalb des Kriminalpräventiven Rates
der Stadt Leipzig eine Arbeitsgruppe Extremismusprävention ins Leben
gerufen worden. Die verschiedenen Aktivitäten richteten sich in den
genannten Stadtteilen sowohl an Jugendliche in Schulen und
Jugendeinrichtungen als auch an Erwachsene in Form von
Bildungsveranstaltungen. Darüber hinaus werde seit Oktober 2007 der
Lokale Aktionsplan Leipzig im Rahmen des Bundesprogramms "Vielfalt tut
gut" umgesetzt. In diesem Zusammenhang seien die kürzlich
veröffentlichte Dokumentation "Leipzig – Ort der Vielfalt" zur
Umsetzung dieses Aktionsplanes und der diesbezügliche Internetauftritt
auf der Homepage der Verwaltung zu erwähnen.
Von den zahlreichen Erfolgen der
Präventionsarbeit in der Stadt Leipzig nennt Bürgermeister Rosenthal
für die genannten Stadtteile beispielhaft das Humboldt-Gym-nasium mit
dem Titel "Schule ohne Rassismus", die Adolf-Diesterweg-Schule zur
Lernförderung und die 125. Mittelschule bei dem Wettbewerb um den Titel
"Schule der Toleranz". Zu diesem Projekt liege auch eine von der
Polizeidirektion Leipzig und der Stadt Leipzig herausgegebene Broschüre
vor.
Zum Standardverfahren bei der Bearbeitung
von Versammlungsanmeldungen gehöre die Prüfung der Zuverlässigkeit des
Versammlungsleiters. Ergäben sich Bedenken aus strafbarem Verhalten des
Versammlungsleiters aus der Vergangenheit, seien Auflagen, Verbot und
Auflösung der Versammlung nur rechtmäßig, wenn dieses Verhalten einen
Bezug zur aktuellen Versammlung habe. Die Unzuverlässigkeit des
Versammlungsleiters müsse sich zudem auf die Versammlung insgesamt
auswirken. Dies könne der Fall sein, wenn der Versammlungsleiter von
der Gefahr eines Verstoßes gegen Strafgesetze wisse und keine
Vorkehrungen zur Eindämmung der Gefahr treffe. In diesem Falle könne
als letztmögliches Mittel auch ein Versammlungsverbot rechtmäßig sein.
Auf der Basis dieser Rechtsgrundlage spiele demnach bei der generell zu
erstellenden Gefahrenprognose die Person des Versammlungsleiters selbst
wie auch die politische Ausrichtung der Versammlung eine Rolle.
Bekanntlich würden von Rechtsradikalen in Versammlungen sehr gern ganz
bewusst Themen gewählt, die nicht augenfällig mit rechtsradikalem
Gedankengut in Verbindung zu verbringen seien, im konkreten Fall das
Thema "Jugend braucht Chancen". Insofern könne keine thematische
Kategorisierung der Demonstration durch die Versammlungsbehörde
erfolgen, sondern die Einordnung als Versammlung mit rechtsradikalem
Hintergrund ergebe sich aus dem Gesamtgefüge der im Vorfeld gewonnenen
Erkenntnisse.
Durch die Versammlungsbehörde sei geprüft
worden, ob Tatbestände vorlägen, welche ein Versammlungsverbot
begründen und auch verwaltungsgerichtlich anerkannt sind. Die hierzu
erforderliche Gefahrenprognose sei für ein Verbot nicht ausreichend
gewesen, sodass die Durchführung der Versammlung mit strengen Auflagen
verbunden worden sei, unter anderem Streckenverlegung in zwei
Teilabschnitten, zeitliche Verkürzung und 18 Auflagen zur Durchführung
sowie zum Erscheinungsbild der Versammlung und der
Versammlungsteilnehmer. Der Anmelder habe diesbezüglich nach dem
Kooperationsgespräch und dem Erlass der Verfügung keinen Widerspruch
eingelegt.
Die Versammlungsbehörde habe von den
Vorgängen im November 2007 am Haus Holsteinstraße 15 erst nach Erlass
des Auflagenbescheides Kenntnis erlangt. Für den Erlass eines
Änderungsbescheides und somit für ein Verbot der Zwischenkundgebung an
dem besagten Ort hätte es nachhaltiger Beweise bedurft, dass dem
Anmelder der Überfall anzulasten sei oder erneute Straftaten gegen die
Bewohner des Hauses durch die Versammlung beabsichtigt seien und mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eintreten würden. Insofern sei
ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Anmelders in der
genannten Weise mit ähnlich hohen rechtlichen Schranken versehen wie
ein Totalverbot einer Versammlung. Solche beweisbaren Tatsachen hätten
im Zusammenhang mit der erwähnten Zwischenkundgebung so nicht
vorgelegen. Die Versammlungsbehörde habe daher geplant gehabt, im
Rahmen der praktischen Durchführung der Versammlung den
Zwischenkundgebungsort so weit wie möglich weg von dem betroffenen Haus
zu legen. Dies habe man mit der Polizeidirektion Leipzig so
abgesprochen, und es wäre unter der Voraussetzung, dass die Prognose
über eine zu erwartende Teilnehmerzahl von maximal 100 Personen
tatsächlich eintreten würde, auch möglich gewesen. Schließlich seien im
Aufzug aber etwa 325 Personen gewesen, sodass die gesamte Straßenfläche
bis an das Haus Holsteinstraße 15 eingenommen worden sei. Im Nachgang
habe man eine Gruppe von Mietern für den 17. Januar 2008 in das
Ordnungsamt eingeladen. Dort sei im Beisein eines Vertreters der
Polizeidirektion die Sach- und Rechtslage erläutert und durch die
Versammlungsbehörde auch schriftlich dargelegt worden.
Die Stadtverwaltung informiere die
Öffentlichkeit über die Anmeldung von Versammlungen mit rechtsradikalem
Hintergrund, wenn sich nach Prüfung der Gesamtumstände dieser
politische Charakter ergebe und mit hoher Wahrscheinlichkeit davon
auszugehen sei, dass die betreffende Versammlung auch durchgeführt
werde. Der Zeitpunkt der Information bestimme sich nach den Grundsätzen
des Verwaltungshandelns. Bei diesem Thema müsse insbesondere
vorausgesetzt werden, dass die Verwaltung den Sachverhalt unter
Einbeziehung des Landesamtes für Verfassungsschutz und der Polizei
zunächst umfassend prüft und das weitere Vorgehen abstimmt und erst im
Anschluss daran die Öffentlichkeit informiert.
Die Anmeldung des in der Frage erwähnten
Aufmarsches datiere vom 4. Januar 2008. Am 7. Januar hätten erste
Erkenntnisse vorgelegen, dass es sich um das rechtsradikale Spektrum
handeln könnte. Am 8. Januar sei der Fachausschuss Umwelt und Ordnung
über die Versammlungsanmeldung informiert worden. Am 9. Ja-nuar gegen
13 Uhr habe das gesetzlich vorgeschriebene Kooperationsgespräch
stattgefunden. Unmittelbar danach sei die Entscheidung zum weiteren
Vorgehen getroffen und gegen 17 Uhr im Pressedienst der Stadt Leipzig
veröffentlicht worden.
Hinsichtlich des Zeitpunkts der
Veröffentlichungsfähigkeit des Vorhandenseins einer Anmeldung gelte das
bereits Geschilderte. Über die Genehmigung einer Versammlung könne die
Öffentlichkeit insofern nicht informiert werden, da per Gesetz kein
Genehmigungsbedürfnis gegeben sei bzw. hier nur eine Anmeldepflicht
bestehe. Über den Inhalt solcher Verfügungen könne üblicherweise erst
nach Erlass und abschließender Prüfung Auskunft gegeben werden.
Unabhängig von der Pflicht der Verwaltung,
sich grundsätzlich politisch neutral zu verhalten, wären zunächst noch
verschiedene Rechtsfragen dahin gehend zu klären, ob die
Internetpräsenz der Stadt Leipzig für Aufrufe von Parteien in der
vorgeschlagenen Weise genutzt werden könne. So habe das Rechtsamt
darauf hingewiesen, dass hier möglicherweise der Vorwurf der verdeckten
Parteienfinanzierung im Raum stehen könnte.
Bürgermeister Rosenthal schlägt vor, dieses
Thema in einer der nächsten Sitzungen des Ältestenrates zu behandeln,
da bei Aufgreifen der Idee der SPD-Fraktion auch konkrete Festlegungen
zwischen den Fraktionen besprochen werden müssten. Hierbei gehe es
unter anderem darum, auf welche Veranstaltungen in diesem Zusammenhang
hingewiesen werden soll und vor allem mit welchem Inhalt.
Stadträtin Dr. Kästner (SPD)
äußert, Bürgermeister Rosenthal habe darauf hingewiesen, dass es beim
Kriminalpräventiven Rat eine Arbeitsgruppe zum Thema Extremismus gebe,
und fragt, ob diese Arbeitsgruppe noch existiere, wer ihr angehöre,
wann die Arbeitsgruppe zusammentrete und was sie tue.
Stadtrat Müller-Berndorff (CDU)
tut kund, er habe den Ausführungen von Bürgermeister Rosenthal
entnommen, dass sich die Verwaltung neutral verhalten solle. Seitens
der Verwaltung würden von ihr genehmigte Demonstrationen unter
Berücksichtigung bestimmter Kriterien der Presse bekannt gegeben. Ihn,
Müller-Berndorff, interessiere, ob die Verwaltung alle Demonstrationen
an die Presse weitergebe oder nur bestimmte und wie sich das mit der
erwähnten Verpflichtung der Verwaltung zur Neutralität vertrage.
Bürgermeister Rosenthal
antwortet Frau Dr. Kästner, dass die Arbeitsgruppe
Extremismusprävention nach wie vor arbeite. In ihr vertreten seien die
Fachstelle Extremismus und Gewaltprävention, die Polizeidirektion, aber
auch das Ordnungsamt und andere Akteure. Die Arbeitsgruppe tage
regelmäßig.
Es gebe eine Vielzahl von
Versammlungsanmeldungen. Nicht alle Anmeldungen würden über den
Pressedienst mitgeteilt. Entscheidend hierfür seien unter anderem die
Größe der Versammlung und die unmittelbare Betroffenheit des
Wohngebietes. Wenn also in bestimmten Wohngebieten Vorkehrungen
getroffen werden müssten, trete das Ordnungsamt an das Referat MKS
heran mit der Bitte, die Bürger zu informieren, dass zu einem
bestimmten Zeitpunkt auf einer bestimmten Strecke mit der und der
Versammlung zu rechnen sei.
Stadtrat Müller-Berndorff (CDU)
fragt, ob eine Regelung denkbar wäre, wonach grundsätzlich alle
Demonstrationen im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn dies zeitlich
möglich sei. Schließlich gehe es um die Neutralität der Verwaltung.
Oberbürgermeister Jung
verweist darauf, dass es entsprechende Regelungen auch bezüglich des
Amtsblattes gebe. Auch an dieser Stelle müsse sich die Verwaltung
natürlich in der Regel neutral verhalten. Ein wesentliches Kriterium
für die Pressearbeit des Dezernats Umwelt, Ordnung, Sport sei, dass der
Veranstalter seine Veranstaltung nicht pressewirksam ankündige. Es sei
üblich, dass die Demonstration durch den Veranstalter öffentlich
gemacht werde und dass er selbst ein Interesse daran habe, sodass die
Verwaltung nicht seine Pressearbeit machen müsse. Es gebe aber
Demonstrationen, die nicht öffentlich, nicht angekündigt unter einem
vermeintlich unverfänglichen Titel ganz klar andere Ziele verfolgen. In
einem solchen Fall sei es Pflicht der Verwaltung, die Bevölkerung zu
informieren. Nach seiner, Jungs, Auffassung sei es nicht Aufgabe der
Verwaltung, eine Demonstration anzukündigen und so zu einer
Werbeplattform zu werden. Aber vielleicht könne auch dies im Nachgang
im Fachausschuss besprochen werden.
14.6. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Neonazi-Demo am 12. Januar 2008 in Leipzig (IV/F 447)
Bürgermeister Rosenthal verweist zu Frage 1 der Anfrage auf seine Antwort zur vorangegangenen Anfrage.
Er fährt fort, der im Führungsstab der
Polizeidirektion Leipzig anwesende Vertreter der Stadt Leipzig und die
vor Ort eingesetzten Mitarbeiter der Versammlungsbehörde seien in die
Entscheidung zur Unterbindung der Musikbeschallung nicht involviert
gewesen. Die Entscheidung zu polizeilichen Maßnahmen und deren
Umsetzung unterlägen auch in diesem Falle nicht mehr dem
Einflussbereich der Stadt. Nach Mitteilung der Polizeidirektion sei
entsprechend § 21 des Versammlungsgesetzes gehandelt worden, der wie
folgt laute: "Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder
Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder ihre Durchführung zu
vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder grobe Störungen verursacht,
wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe
belegt."
Unbestritten sei, dass die Anwohnerinnen
und Anwohner die Skandierung und das Zeigen der in der Anfrage
erwähnten Parolen als unerträglich empfunden hätten. Friedlicher und
gegebenenfalls auch kreativer Protest gegen nationalsozialistisches
Gedankengut werde von der Verwaltung begrüßt. Allerdings müssten
sämtliche Demonstranten dabei die bestehenden rechtlichen Bestimmungen
einhalten. Ob die Schwelle polizeilichen Einschreitens entsprechend §
21 des Versammlungsgesetzes erreicht gewesen sei, könne er, Rosenthal,
aus heutiger Sicht nicht beurteilen. Hinsichtlich der Transparente sei
festzustellen, dass die Prüfung vor Ort durch Polizei und
Staatsanwaltschaft erfolge. Im konkreten Fall habe die
Staatsanwaltschaft den Wortlaut auf den Transparenten geprüft.
In der Zeit vom 1. bis 12. Januar 2008 sei
täglich der Bereich der angemeldeten Aufzugsstrecke durch den
Stadtordnungsdienst bestreift worden, teilweise auch gemeinsam mit den
Bürgerpolizisten des Polizeireviers Leipzig-Südost. Ziel sei es
gewesen, sämtliche Störungen, wie ungesicherte Baustellen und
Container, sowie illegale Graffiti und Schmiererein zu beseitigen. In
diesem Zusammenhang seien durch die blau-gelben Engel weitere
Aufschriften an Einrichtungen der Stadtwerke und der Leipziger
Wohnungsbaugesellschaft sowie an Industriebrachen beseitigt worden, zum
Beispiel "Antifa kreativ auseinandernehmen" oder "Zionisten
entgegentreten". Die Vielzahl der Parolen und die Nähe zur Demostrecke
ließen vermuten, dass ein Zusammenhang mit diesem Aufmarsch gegeben
gewesen sei. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass mit Blick auf
die kurze Zeit zwischen der Anmeldung der Versammlung und deren
Durchführung nicht alle Graffiti erfasst und beseitigt worden seien.
Demzufolge sei auch nicht benennbar, zu welchem Zeitpunkt die genannten
Schriftzüge angebracht worden seien und ob ein unmittelbarer
Zusammenhang mit der Demonstration bestanden habe. Der Schriftzug
"NS-Revolution" im Bereich
Rudolph-Herrmann-Straße/Ferdinand-Jost-Straße sei am 7. Februar 2008
entfernt worden.
Zur generellen Verfahrensweise in Bezug auf
Graffiti-Schmierereien solcher Art sei zu sagen, dass bei Verwendung
strafrechtlich relevanter Symbole ein sofortiges Einschreiten
örtlicherseits möglich sei und auch erfolge. Schwieriger sei die Sach-
und Rechtslage bei Formulierungen, die noch nicht der strafrechtlichen
Relevanz unter-fielen. Diesbezüglich obliege dem
Liegenschaftseigentümer die Beseitigung derartiger Schmierereien. Auch
hinsichtlich anderer Graffiti in Leipzig habe die Verwaltung die
problematische Erfahrung gemacht, dass nicht alle Eigentümer bereit
bzw. in der Lage seien, diese Schmierereien umgehend zu entfernen. Wenn
die Stadt derartige Graffiti beseitige, müssten die dabei anfallenden
Kosten von ihr selbst getragen werden. Bei privaten Grundstücken
müssten diejenigen die Kosten übernehmen, deren Hauseigentum betroffen
sei. Wenn die Stadt derartige Säuberungen vornehme, müsse immer das
Einverständnis des Eigentümers eingeholt werden.
Stadtrat Leuze (Bündnis 90/Die Grünen)
erwähnt, dass kürzlich in Dresden eine Demonstration von
Rechtsradikalen durch eine Gegendemonstration teilweise habe gestoppt
werden können, und fragt, inwieweit nach Auffassung der Verwaltung
Gegendemonstrationen legitim seien und wie man den Gegendemonstranten
die diesbezüglich bestehenden Grenzen aufzeigen wolle, damit dieser
Protest wieder wirksam werden könne.
Bürgermeister Rosenthal
erklärt, dass er zu dieser Problematik nicht mit zwei Sätzen Stellung
nehmen könne. Seit Jahren werde darüber diskutiert, was die richtige
Praxis sei, um solchen Demonstrationen mit bürgerschaftlichem
Engagement zu begegnen. Wenn eine derartige Demonstration genehmigt
worden sei, müsse ihr störungsfreier Verlauf durch die Polizei
abgesichert werden. Hinsichtlich der Gegendemonstranten bzw.
hinsichtlich parallel angemeldeter Demonstrationen sei vor allen Dingen
die Polizei gefordert, dafür zu sorgen, dass die jeweiligen
gesetzlichen Bestimmungen eingehalten würden. Über die Möglichkeiten
des friedlichen Protestes sollte noch einmal im Fachausschuss
diskutiert werden. Danach könnte seitens der Verwaltung eine
schriftliche Stellungnahme zu dieser Problematik abgegeben werden.
Stadtrat Dr. Külow (DIE LINKE.)
erwähnt, dass das erwähnte Haus in der Holsteinstraße weiterhin Ziel
rechtsextremistischer Attacken geblieben sei, sodass bei den
Bewohnerinnen und Bewohnern des Hauses inzwischen eine große
Unsicherheit herrsche. Er fragt, ob der Verwaltung dies bekannt sei und
ob es eine spezifische Unterstützung für die Bewohner dieses Hauses
gebe, damit sich diese angemessen zur Wehr setzen könnte.
Bürgermeister Rosenthal
wiederholt, dass der Sachverhalt im Vorfeld der angemeldeten
Demonstration dem Ordnungsamt so nicht bekannt gewesen sei. Inzwischen
kenne man die Abläufe, die sich auch im Nachhinein ergeben hätten. Die
Verwaltung habe am 17. Januar 2008 die Bewohner des Hauses
Holsteinstraße 15 ins Ordnungsamt eingeladen. Dort seien unter
Beteiligung der Polizeidirektion die Abläufe am Tag der Demonstration
ausgewertet worden. Das Ordnungsamt habe dort den Hausbewohnern eine
schriftliche Stellungnahme zugeleitet, in der das gesamte Verhalten
erläutert worden sei. Das Ordnungsamt stehe auch künftig den Bewohnern
als Ansprechpartner zur Verfügung und könne Hinweise geben, wie man
sich bestimmter repressiver Angriffe erwehren könne. Im Übrigen sei die
Polizei vor Ort der erste Ansprechpartner. Die Polizei sei
diesbezüglich sensibilisiert.