Nach rassistischen Brandanschlägen am 17. April 08

 Dreimal 3 Jahre ohne Bewährung, einmal 2 Jahre auf Bewährung.

 Vier Nazis aus Löbau, Weißenberg und Eibau wurden vom Amtsgericht Görlitz zu Jugendstrafen zwischen zwei und drei Jahren verurteilt.Sie hatten im April diesen Jahres in Löbau und Großschweidnitz (Ostsachsen) zwei Imbissstände aus rassistischen Motiven mit Hakenkreuzen beschmiert und Brandsätze geworfen. Der Fahrer des Fluchtwagens wurde zu zwei Jahren Haft verutreilt, die zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt wurden, hinzu kommen 150 Arbeitsstunden und soziales Kompetenztraining. Die drei Haupttäter gehen für drei Jahre in Haft, einer wird zuvor jedoch zum Alkoholentzug eingewiesen. Alle vier sind zwischen 19 und 20 Jahre alt.

 

Prozessbericht der Antifa Lausitz: 

http://de.indymedia.org/2008/08/224174.shtml

Görlitz (Sachsen): Prozess nach rechtsextremistisch motivierten Brandanschlägen in Löbau

In der Nacht zum 17.04.2008 begangen 4 Nazis in Löbau zwei Brandanschläge sowie eine Sachbeschädigung. Nun kam es zum Prozess.

Zu den Tätern:

Henry Rudolf, geb. am 26.09.1989, wohnhaft in Löbau
Ben Stemmler, geb. am 03.03.1989, wohnhaft in Carlsbrunn / Löbau
Danilo Preuschoff, geb. am 03.09.1989, wohnhaft in Weißenberg
Marko Scharfe, geb. am 17.04.1988, wohnhaft in Eibau

Alle
Täter eint neben ihrer rechtsextremen Gesinnung, dass sie arbeitslos
sind und keine Berufsausbildung haben. Außerdem sind drei von ihnen
vorbestraft und einer hatte schon Verfahren wg. §86 StGB, wurde aber
nicht verurteilt.
Auf die Frage nach ihrer Tatmotivation äußern
sich die vier Täter sehr zurückhaltend, ihre rechtsextreme Gesinnung
verschweigen sie weitestgehend. Eine feste Einbindung in die rechte
Szene ist zumindest bei einzelnen Tätern zu erkennen, auch wenn die
Solidaritätsbekundungen für die Täter wohl auch aufgrund der Schwere
der Tat schwach ausfielen. Kontakte zu anderen Löbauer
Neonazigruppierungen wie Sturm 33 (Jugend-Offensive-Umfeld, die bisher
eher durch Propagandaaktionen wie "das System in Ketten legen" in
Erscheinung traten) schienen aber punktuell bestanden zu haben.
Allerdings wurde während des Prozesses weder von Seiten der
Staatsanwaltschaft noch von Seiten des Staatsschutzes näher darauf
eingegangen.

Marko Scharfe:
Er fuhr das Fahrzeug,
welches bei den Brandanschlägen benutzt wurde. Er wurde nicht in
Untersuchungshaft genommen, da er „nur“ das Auto (Opel Astra Caravan ZI
– MS 488) fuhr und an den Taten selbst nicht beteiligt war.. Er
überwies der Opferhilfe EUR 500, welche je zur Hälfte den Opfern der
Brandanschläge zu Gute kommen soll.
Er war der einzige, der
umfassend ausgesagt hatte und auch von rechter Gesinnung sprach.
Scharfe äußerte, dass in der „NS-Zeit ja nicht alles schlecht war“.
Sein Vorbild war damals „Rudolf Hess“, „weil er den Krieg beenden
wollte“.
Nach eigener Aussage hat er sich von der Naziszene
losgesagt, will damit auch nichts mehr zu tun haben und engagiert er
sich nun in einem Opel Club und hat „neutrale Freunde“. Ob dem
tatsächlich so ist, ist aber fragwürdig. Er ist noch Anfang Juli im
Internet mit rechtsextremistischen Parolen aufgefallen. Abgesehen davon
ist der von ihm so genannte Opel Club vermutlich die "Schlesische Opel
Front". Dort sind auch Neonazis aktiv.
Scharfe wurde bereits wegen Verstoß gegen § 86a StPO und wegen Diebstahl angeklagt.

Danilo Preuschoff:
Er
erschien zum Prozess in „Screwdriver“ Hose und ließ dadurch schon
keinen Zweifel an seiner rechten Gesinnung aufkommen. Bei ihm wurde in
seinem Zimmer eine Hakenkreuzfahne, ein Schlagring und Wurfsterne
gefunden und beschlagnahmt. Außerdem hatte er angeblich in seinem
Zimmer ein Hakenkreuz an die Wand gemalt. Auf seinem ebenfalls
beschlagnahmten PC fand die Polizei weitere rechtsextreme Propaganda.
Preuschoff’s Standardantwort vor Gericht war „Ich weiss nicht.“. Auch
wollte er sich nicht dazu äußern, warum er die NS-Zeit so toll findet.
Preuschoff verbüßte eine 6 monatige Jugendstrafe wegen Bedrohung und
vorsätzlicher Körperverletzung und war vor der Tat gerade mal 6 Wochen
in Freiheit.
Doch nicht nur gegen Ausländer und Linke wurde Danilo
Preuschoff aktiv. Nach dem Bericht der JGH griff er auch bereits seine
Mutter und seinen Bruder mehrfach mit physischer Gewalt an.

Ben Stemmler:
Während
des Prozesses gab er an, alkoholabhängig zu sein. Ein geladener Arzt
bestätigte dies und stellte bei der Untersuchung von Stemmler eine
Intelligenzminderung fest. Diese ist auch der Grund, dass er die
Förderschule besuchte und die Schule ohne Hauptschulabschluss verließ.
Stemmler wurde wegen Diebstahl, Trunkenheit am Steuer, Fahren ohne
Führerschein und Führen eine Fahrzeuges ohne Haftpflichtversicherung
angeklagt. Er verbüßte bis zum 31.03.08 eine 10-monatige
Gefängnisstrafe, war also vor der Tat ganze 16 Tage in Freiheit.

Henry Rudolf:
Er
ist nach Ansicht der Staatsanwaltschaft der mutmaßliche Hauptäter
gewesen. Im Gerichtssaal erschien er in einem blauen „Thor Steinar“
Kapuzenpullover. Bei der Durchsuchung der Wohnung von Rudolf wurde ein
Portrait von Adolf Hitler, eine Hakenkreuzfahne und Plakate mit der
Aufschrift „Aus Schlagworten werden Brandsätze“ gefunden. Bei der Tat
trug er einen Dolch der Waffen-SS und bei der Festnahme versuchte er
gewaltsam gegen die Polizeibeamten vorzugehen. Nach der Vernehmung
durch den Staatsschutzbeamten Andter demolierte Rudolf außerdem in der
Zelle die Beleuchtung und erhielt eine weitere Anzeige wegen
Sachbeschädigung. Rudolf wurde bereits zwei mal wegen Diebstahls
verurteilt, deswegen musste er bereits 4 Wochen in den Jugendarrest.

Zum Tathergang:
Gegen
21 Uhr fuhren die 4 Täter mit dem Auto des Angeklagten Scharfe von der
Wohnung des Angeklagten Henry Rudolf zu einem ausländischen Bistro in
Löbau. Preuschoff und Scharfe warteten im Auto, während Stemmler und
Rudolf zum dem Bistro gingen. Rudolf sprühte 2 Hakenkreuze, eine Rune
sowie „Pakisau“ in Spiegelschrift an die Schaufenster.
Dem
vorangegangen war eine Besprechung der 4 Täter in Rudolf’s Wohnung,
welche Parole gesprüht werden sollte. Ein Vorschlag wie „Deutsche kauft
deutsche Ware“ wurde von Marko Scharfe eingebracht. Dieser orientierte
sich nach seiner Aussage an einem Plakat der „NSDAP“. Nach dieser
Aktion fuhren sie wieder in Rudolf’s Wohnung.
Nun wurde der
Vorschlag gemacht, dass man mit den Ausländern in Löbau mal „aufräumen“
muss. So kam es zu der Idee einen Brandanschlag auf den Imbisswagen in
Großschweidnitz zu verüben. Bewaffnet mit Baseballschläger und
Ehrendolch der Waffen-SS (laut Aussage der Angeklagten sollte dies
lediglich zum Eigenschutz dienen und nicht dazu, andere Menschen zu
verletzen), Kanister, Stoffresten und leeren Bierflaschen besorgten sie
zuerst Benzin, bereiteten dann die Molotowcocktails auf dem Parkplatz
des Löbauer Kauflandes vor und führten den Anschlag aus.
Nach dem
Anschlag flüchteten sie und hielten sich versteckt. Anschließend fuhren
sie erneut in Rudolf’s Wohnung und kamen auf die Idee, das ganze zu
wiederholen. Daraufhin verübten sie einen Brandanschlag auf den
Asia-Imbiss am Löbauer Nicolaimarkt. Bei der Flucht wurden sie durch
die Polizei gestellt, im Auto wurde der Kanister, Handschuhe, Trichter,
Baseballschläger und leere Bierflaschen gefunden. Daraufhin wurde ihn
die vorläufige Festnahme erklärt. Der Haftrichter bestätigte am
17.04.08 drei Haftanträge, Marko Scharfe ließ er bis zum Prozess in
Freiheit.

Als Reaktion auf diese Brandanschläge demonstrierten etwa 90 Antifaschist_innen am 19.04.2008 in der Löbauer Innenstadt.
Infos dazu unter  http://de.indymedia.org/2008/04/214003.shtml

Kurze Zeit später konnte an die Betroffenen auch eine Spende als Zeichen der Solidarität übergeben werden.
Mehr Infos dazu unter  http://de.indymedia.org/2008/04/214469.shtml

Zum 1. Prozesstag:

Fast
alle Zuschauerplätze waren besetzt. Zwei Kamerateams, die MdL Bettina
Simon (Die LINKE), Angehörige der Täter und Vertreter_innen der
Opferhilfe waren vor Ort. Zwei Nazis fielen im Gerichtssaal auf. Der
eine war der Bruder des Angeklagten Preuschoff und der andere
begleitete Preuschoffs Mutter.

Richter Schettgen führte den Vorsitz, als Staatsanwalt fungierte Gruppenleiter Ebert.
Der
Staatsanwalt klagte Rudolf wegen Sachbeschädigung, Brandstiftung und
versuchter Brandstiftung an. Stemmler, Scharfe und Preuschoff wurden
„nur“ wegen Brandstiftung und versuchter Brandstiftung angeklagt.
6
Justizbeamte führten die drei in Haft genommenen Täter Preuschoff,
Stemmler und Rudolf in Handschellen in den Gerichtssaal. Scharfe, der
damals nicht in Untersuchungshaft genommen wurde, erschien ebenfalls.

Staatsanwalt
Ebert verlas die Anklageschrift, alle Angeklagten gestanden die Taten.
Auf den Angeklagten Stemmler ging er näher ein, da sich herausstellte,
dass einer der Geschädigten der Lebensgefährte der Mutter seiner
Freundin ist und er ihn kennt. Auf weiter entsetzliche Details seines
Privatlebens, die ebenfalls angesprochen wurden, wollen wir hier nicht
weiter eingehen.
Am ersten Prozesstag wurden als Zeugen die
Geschädigten und drei weitere Zeugen gehört, die die Anschläge
beobachteten und die Imbisse teilweise löschten. Polizeibeamte, die den
Tatort sicherten und die Täter festnahmen, wie auch der
Staatsschutzbeamte Christian Andter aus Bautzen sagten ebenfalls aus.

Die
Geschädigten der Brandanschlägen gaben die Höhe des Sachschadens mit je
EUR 1.000 an. Für beide ist der Imbisswagen die Existenzgrundlage für
die ganze Familie.

Polizeibeamter Lehmann sagte aus, dass er
während der Festnahme Rudolf aufforderte, den offen getragenen
Ehrendolch der Waffen-SS abzulegen. Dies verweigerte er, so dass der
Polizeibeamte „einfachen körperlichen Zwang“ anwenden musste, Rudolf
wehrte sich. Stemmler versuchte ebenfalls bei der Festnahme Widerstand
zu leisten, so dass ebenfalls zwei Beamte notwendig waren, um ihn auf
den Boden die Handschellen anzulegen. Stemmler hatte bei einem
Alkoholtest 2,01 und Rudolf 1,76 Promille Alkohol im Blut (allerdings
wurde der Alkoholtest bereits einige Stunden nach der Tat gemacht). Die
Täter Preuschoff und Scharfe waren nüchtern.

Gegenüber den
Geschädigten entschuldigten sich alle Täter. Ob die Entschuldigung
ernst gemeint war, darf aber bezweifelt werden. Vermutlich hatten sie
eher den Zweck eine Strafmilderung zu erreichen.

Kurz vor
Schluss gab Richter Schettgen den Hinweis an Staatsanwalt Ebert, dass
der Anklagepunkt Brandstiftung in versuchte Brandstiftung vermutlich
geändert werden muss, da „wesentliche Teile [des Imbisswagens; Anm. der
Prozessbeobachter_innen] nicht in Mitleidenschaft gezogen wurden bzw.
selber hätten [weiter] brennen können“.

In den Ausführungen
der Jugendgerichtshilfe wurde über die meist katastrophalen Biographien
der Angeklagten berichtet. Für alle wurde von Seiten der
Jugendgerichtshilfe die Anwendung des Jugendstrafrechts gefordert, da
bei allen erhebliche "Reifedefizite" festzustellen waren.
Skandalös
war die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe Frau Kaltenbronn (sie
sprach ausschließlich über den Angeklagten Danilo Preuschoff): "Eine
rechte Gesinnung kann ich bei Danilo beim besten Willen nicht
erkennen". Warum auch? Screwdriver Hose im Gerichtssaal tragend, bei
der Durchsuchung seines Zimmers eine Hakenkreuzfahne beschlagnahmt,
aber kein Nazi. Diese Aussage zeugt von Naivität und Inkompetenz. Der
Richter kommentierte diese Aussage aber bereits kurz später kritisch
mit einem Verweis auf die bei Preuschoff gefundenen Nazi-Utensilien.

2. Prozesstag:

Richter Schettgen las ein Schreiben vor, welches besagte Marko Scharfe habe erfolgreich am Täter-Opfer-Ausgleich teilgenommen.
Danach
stellte der Richter fest, dass die Aussage, das Scharfe mit Gewalt dazu
gezwungen wurde, sich an der Tat zu beteiligen, vermutlich falsch oder
zumindest übertrieben ist. Selbst Scharfe gab dies nun zu.
Die
Beweisaufnahme wurde geschlossen, Staatsanwalt Ebert verlas sein
Plädoyer und benannte deutlich, dass dies Taten waren, die einen klaren
ausländerfeindlichen Hintergrund haben.
Für Rudolf, dem
Sachbeschädigung in Verbindung mit Verwendung verfassungsfeindlicher
Symbole und zweifacher versuchter Brandstiftung vorgeworfen wurde, 3
Jahre und 6 Monate.
Für Stemmler und Preuschoff forderte er die gleiche Strafe.
Scharfe
sollte nach Ansicht des Staatsanwaltes 2 Jahre Jugendstrafe, ausgesetzt
auf 3 Jahre Bewährung, die Beiordnung eines Bewährungshelfers und die
Teilnahme an einem sozialen Kompetenztraining erhalten.

Die
Verteidigung gab ebenfalls Stellungnahmen ab. Etwas peinlich war das
Plädoyer von Rechtsanwalt David der Scharfe verteidigte. Dieser
unterschied in gute Ausländer, die Arbeiten und Steuern zahlen und
stellte gleichzeitig fest, dass er keine Asylbewerber, die mit
Betäubungsmittel dealen, lieben muss. Kurioserweise ging er aber über
die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus und forderte für seinen
Mandanten zwar auch zwei Jahre auf Bewährung, aber noch zusätzliche 100
Arbeitsstunden und dass er finanzielle Wiedergutmachung leisten sollte.

Rudolfs Verteidiger wegen seiner Ehrlichkeit und (angeblich) guten
Sozialprognose zwei Jahre auszusetzen auf Bewährung. 2 Jahre und 6
Monate ohne Bewährung sollten Preuschoff und Stemmler nach Ansicht
ihrer Verteidiger erhalten.
Die Pflichtverteidigerin des
Angeklagten Preuschoff war offensichtlich von den Angklagten nicht
sonderlich angetan und hielt ihrerseits nochmals ein Plädoyer in dem
sie ihr Unverständnis für die politischen Einstellungen der Angeklagten
äußerte und darauf hinwies, dass es in der Geschichte Deutschlands
immer die Nationalisten waren, die "dem deutschen Volk" und dem Rest
der Welt am meisten Unheil gebracht hätten und nicht Ausländer.

Letztendlich
fällte der Richter folgendes Urteil und benannte in der
Urteilsbegründung deutlich, dass es rechtsextremistischen Taten war,
die von Hass und Gewalt geprägt waren und die von stumpfen und
niederträchtigem Ausländerhass zeugten.
Scharfe erhielt als Fahrer
des Fahrzeuges 2 Jahre Jugendstrafe auf Bewährung. Der
Bewährungszeitraum beträgt 3 Jahre, er muss ein soziales
Kompetenztraining machen und 150 gemeinnützige Stunden ableisten.
Die 3 anderen Tätern erhielten je 3 Jahre Jugendstrafe ohne Bewährung. Stemmler wird in eine Entziehungsanstalt eingewiesen.

Wertung:
Das
Urteil ist als ein deutliches Zeichen an rechtsextremistische Täter zu
verstehen. Sowohl das Gericht, als auch Staatsanwaltschaft und
teilweise auch die Verteidiger verwiesen darauf, dass Rassismus und
Ausländerhass mit zu den niederträchtigsten Tatmotivationen gehören.
Dies ist sehr selten bei Gericht zu hören. Das offene Ansprechen der
rechten Gesinnung und der rassistischen Motivation von Seiten des
Gerichts und der Staatsanwaltschaft ist daher zu begrüßen. Auch ging
das Gericht nochmals würdigend auf das zivilcouragierte Verhalten der
Zeugen ein, die schnell reagiert haben und die Brände löschten oder
zumindest Hilfe holten. Das Gericht wollte damit nach eigenen Angaben
auch den Menschen Mut machen, die bei rassistischer Gewalt nicht
einfach wegsehen, sondern auch versuchen zu handeln. Kurz wurde auch
nochmals auf das Leiden und die Gefühlslage der Geschädigten
eingegangen und hervorgehoben was die Tat für diese bedeutete. Auch
dies ist positiv zu bewerten.
Abschließend muss man sagen, dass
dieses Verfahren wohl in vielerlei Hinsicht außergewöhnlich war. Sowohl
die Kürze der Zeit zwischen rechtsextremer Tat und Verurteilung, als
auch das Wahrnehmen und Ansprechen der rechten Tatmotivation sind
selten im deutschen Rechtssystem, aber setzten hier durchaus ein
positives deutliches Zeichen.

 

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