LVZ-Online 15. März 09

Oberlandesgericht Dresden verhandelt über  Räumung von Thor-Steinar-Laden Leipzig
 
Dresden/Leipzig. Der Rechtsstreit um den "Thor Steinar"- Laden
in der Leipziger Innenstadt geht am Dienstag in eine neue Runde. Das
Oberlandesgericht Dresden verhandelt über die Berufung der Verkäufer
der bei Rechtsradikalen beliebten Kleidungsmarke gegen ein Urteil des
Landgerichts Leipzig (Az.: 5 U 1980/08). Dieses hatte am 13. November
2008 die Räumung des Geschäfts angeordnet. Damit hatten die Richter der
Klage einer Immobilienfirma stattgegeben, die sich arglistig getäuscht
sah. Der Ladenbetreiber hätte ihr das Sortiment verheimlicht.


Jacken, Hemden und Pullover der Marke "Thor Steinar" gelten laut
Verfassungsschutz als Erkennungszeichen von Neonazis. Der Verkäufer
bestreitet jedoch, dass die Marke vorwiegend von einem rechtsextremen
Publikum getragen werde und Ausdruck einer rechtsradikalen Gesinnung
sei. Gegen das Geschäft hatte es massive Proteste gegeben.


Mit der Entscheidung des Leipziger Landgerichts hatte binnen weniger
Wochen die dritte Räumungsklage gegen "Thor-Steinar"-Läden Erfolg. Auch
für Geschäfte in Berlin und im Hundertwasserhaus in Magdeburg waren
Räumungen verfügt worden. Auch dort hatte der Mieter, stets die gleiche
Firma aus Brandenburg, bei Vertragsabschluss nichts von der
umstrittenen Kleidung gesagt und nur von Mode für Jugendliche
gesprochen.


dpa

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