Sächsische Zeitung 06.02.09

Nazi-Schläger verurteilt: Es war keine Notwehr


Daniel L. (20) hat bei einer Demonstration einen 47-Jährigen Uniformierten schwerst verletzt. Eine völlig unnötige Gewalttat.

Notwehr? Wo bitteschön war hier denn Notwehr? „Ihr Verhalten ist nicht im Geringsten durch Notwehr gedeckt“, sagte Richter Markus Vogel, Vorsitzender des Jugendschöffengerichts gestern zum Angeklagten Daniel L. Der einschlägig vorbestrafte 20-Jährige wurde zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt, außerdem muss er 1000 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer, den 47-Jährigen Mitarbeiter des Ordnungsamts Jens U. zahlen.

Nach dem zweitägigen Prozess am Amtsgericht Dresden waren die Richter überzeugt, dass L. mehrfach auf den Uniformierten eingetreten hatte – gegen den Brustkorb und den Kopf. U. wurde lebensgefährlich verletzt. Er lag mehrere Tage in der Intensivstation, weil eine gebrochene Rippe die Lunge durchbohrt hatte. Außerdem hatte U. ein Trauma erlitten. Vier Monate war er arbeitsunfähig.

Anlass für die Auseinandersetzung war ein Gerangel bei einer Nazi-Demo am Bahnhof Neustadt. L. wurde laut Gericht gehindert, den Bereich zu verlassen. Dabei sei U. gestürzt und L. habe dann auf den hilflos am Boden liegenden Mann eingetreten. „Das ist durch nichts gerechtfertigt“, sagte Vogel.

L.s Verteidiger hatte zuvor Freispruch gefordert: Sein Mandant habe aus Notwehr gehandelt, weil die Aktion des Stadt-Mitarbeiters nicht gerechtfertigt gewesen sei.

Während und nach der Demo von etwa 300 Rechtsextremen kam es mehrfach zu gewalttätigen Übergriffen in Dresden. Die Nazis hatten gegen die Stadt demonstriert, weil sie ein Sommerfest der NPD-Organisation Junge Nationaldemokraten in Pappritz verhindert hatte.

This entry was posted in Allgemein, Naziaktivität, Region. Bookmark the permalink.