Obdachloser in Leipzig von Nazi-Sympathisant ermordet

 Opfer stirbt zwei Wochen nach heimtückischem Überfall

Zwei Wochen nach einem gewaltsamen Übergriff auf ihn ist ein Obdachloser aus Leipzig im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen erlegen. Passanten hatten den Mann nach Polizeiangaben am Morgen des 23. August gegen 7.30 Uhr auf einer Parkbank am Schwanenteich bei der Oper entdeckt. Der 59-jährigen Obdachlose war bewusstlos und vom Regen durchnässt. Bei ihm wurden lebensgefährliche Verletzungen am Kopf festgestellt, er war deshalb ins Universitätsklinikum eingeliefert worden.
Knapp eine Woche später, am 29. August, nahm die Polizei einen aus dem Leipziger Umland stammenden 18-Jährigen fest. Dieser gab in einer ersten Vernehmung die Gewalttat gegen den Obdachlosen zu. Gegen den Jugendlichen, der bereits wegen Eigentumsdelikten polizeilich bekannt ist, wurde zunächst Haftbefehl wegen des Verdachts auf versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung erlassen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Obdachlose heimtückisch im Schlaf überfallen wurde. Neben den Kopfverletzungen wurden ihm auch Prellungen am ganzen Körper zugefügt. In der Anklageschrift ist von Brüchen im Gesicht, einer Halswirbelfraktur sowie Hirnquetschungen und -blutungen die Rede.

Am 27. März 2009 wurde der mittlerweile 19-jährige Täter Michael H. aus Delitzsch nach vier Prozesstagen wegen heimtückischen Mordes zu einer Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt. Dabei fand wegen "Reifedefiziten" des gebürtigen Schkeuditzers das mildere Jugendstrafrecht Verwendung, das als Höchststrafe maximal zehn Jahre Haft vorsieht. Der geständige Angeklagte nahm das Urteil an und erklärte, auf Revision verzichten zu wollen. Der Staatsanwalt erklärte in seinem Plädoyer, das Opfer habe nichts getan, "außer im Park nachts zu schlafen." Sein Mörder habe den Mann "zum bloßen Objekt degradiert".
Während des Prozesses war unter anderem zur Sprache gekommen, dass H. sich in der Tatnacht zuvor mit anderen Jugendlichen getroffen hatte, um an einer Mahnwache für ein achtjähriges Mädchen teilzunehmen, deren Leiche am 21. August in einem Stötteritzer Teich entdeckt worden war. Sowohl an diesem Tag als auch am Abend des 22. August hatte es im Leipziger Osten aus diesem Anlass Spontandemos von Neonazis gegeben, die dabei unter anderem "Todesstrafe für Kinderschänder!" skandierten. Ob es sich bei der "Mahnwache", an der Michael H. am Abend des 22. August teilgenommen hat, bevor er selber zum Mörder an einem Wehrlosen wurde, um diese Nazi-Demo handelte, wurde vor Gericht anscheinend nicht näher beleuchtet.

Der Lehrling für Holzbearbeitung hatte den ihm unbekannten Obdachlosen in der Nacht zum 23. August zwischen 1.30 und 2 Uhr gleich zweimal brutal geschlagen und getreten. Zwischendurch verließ er sein schwer verletztes Opfer für eine halbe Stunde, um sich mit Freunden zu treffen, bevor er zum Tatort zurückkehrte. Was ihn zu seiner Tat getrieben hatte, konnte H. vor Gericht nicht erklären. Er habe Alkohol getrunken (bis zu 14 Flaschen Diesel) und sei "in Rage" gewesen. Nach dem Vernehmungsprotokoll habe er während der Übergriffe zu dem Obdachlosen gesagt, dieser solle "nicht hier schlafen".

Ob ein 21-jähriger Wurzener, der zumindst bei einer der beiden Prügelattacken anwesend war, dabei selbst mit "Hand angelegt" hat, dafür sahen Staatsanwalt und Gericht "keine greifbaren Anhaltspunkte". Zumindest scheint er nicht eingeschritten zu sein oder die Polizei oder einen Arzt verständigt zu haben. In seiner Aussage vor Gericht belastete der Zeuge seinen früheren Kumpel schwer. Dieser habe den Schlafenden angeschrieen: "Du hast hier nicht zu pennen." Dann habe er ihm einen harten Fausthieb verpasst und sei ihm schließlich ins Gesicht gesprungen. Als H. von seinem Opfer abgelassen hatte, habe er den röchelnden und Blut spuckenden Mann zurück auf die Parkbank gelegt und ihn gefragt, ob er einen Arzt wolle. Das habe dieser verneint, da er keinen Ausweis habe.

Dass die Polizei dem Übergriff auf einen Obdachlosen zunächst keinen hohen Stellenwert einräumte, darauf lässt die Aussage einer Zeugin am zweiten Prozesstag schließen. Die Studentin hatte den leblosen Mann am Morgen entdeckt und gegen 6 Uhr die Polizei im nahen Innenstadtrevier verständigt. Die Beamten zeigten allerdings kein großes Interesse an ihrer über die Gegensprechanlage geäußerten Meldung. Sie sei nicht mal hereingebeten worden und musste auch nicht ihre Personalien angeben, so die Zeugin vor Gericht. Erst anderhalb Stunden später schickte die Behörde jemanden zum Nachschauen von der Ritterstraße an den Schwanenteich. Das bezeichnet selbst die LVZ als "merkwürdig". Für die zuständigen Beamten scheint dieses Verhalten jedoch keine Konsequenzen zu haben.

chronikle.org 

 

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2 Responses to Obdachloser in Leipzig von Nazi-Sympathisant ermordet

  1. nachgucker says:

    der typ war nicht auf der demo mit den bürgern, sondern auf einer am folgenden abend… um genau zu sein, hat es krass geregnet und es sind keine kader gelaufen, sondern vielmehr “jungvolk”
    guck mal hier:
    http://leipzig.noblogs.org/…g-reudnitz-bei-nacht

  2. nachdenklicher says:

    Also der Mord an einem Menschen, egal was für ein Mensch ist immer ein Verbrechen. Aber das die bloße teilnehmerschaft an einer Demo gegen Kindesmißbrauch jemanden zum Nazisympathisanten macht, nur weil dann Artikelüberschrifte reißerischer klingen, oder hier mal neue Berichte gebraucht werde find ich etwas übertrieben. Ich meine wir alle wissen das letzten August mehrere hundert “normale” Bürger da mitliefen

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