"…insbesondere entfernt von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen."
Der Stadtrat beschäftigt sich am 17.06.2009 mit der Zukunft der Unterbringung von Asylsuchenden in Leipzig und wird eine mehr als fragwürdige Beschlussvorlage samt Begründung dazu erhalten.
Auch die tolerante und weltoffene Messemetropole Leipzig bekommt die Wirkung der restriktiven und ablehnenden Asylgesetzgebung Deutschlands zu spüren. Denn immer weniger Asylsuchende werden der Stadt Leipzig zugewiesen. (1) Im Jahr 2007 waren das 66 Ankommende bei insgesamt 404 Menschen in Sammelunterkünften, 2008 dann noch 50 bei 329.
Nun kommen mehrere Probleme zusammen: Die Auslastung der beiden Sammelunterkünfte mit einer Gesamtbettenzahl von 550 liegt bei rund 50%. Die Stadt Leipzig geht davon aus, dass sich die Zahl der zugewiesenen Asylsuchenden in den kommenden Jahren nicht erhöhen, sondern auf dem Stand der letzten Jahre einpegeln wird. (2)
Mit fragwürdigen Kriterien auf der Suche nach einem neuen Objekt
Damit werden um die 300 Betten benötigt, die in der Torgauer Straße vorhanden sind. Jedoch läßt der Zustand des Gebäudes, sowohl was Renovierungsarbeiten, als auch Sanitär- und Heizungsinstallation angeht, mehr als zu wünschen übrig. Jede Jugendherberge ist ein 5-Sterne-Hotel dagegen. Eine grundlegende Sanierung wäre Vorbedingung für die weitere Nutzung des Gebäudes, würde aber das angedachte Budget der Stadt sprengen. Außerdem hat sich wohl ein Investor für das Gelände interessiert, was beim Verkauf des Geländes einen zusätzlichen Obolus einbringen würde.
Daher hat sich die Stadt auch nach anderen Objekte umgesehen. In den Auswahlkriterien hierfür spiegeln sich auf bürokratische Art die Einstellungsmuster wider, auf denen zum einen die bundesdeutsche Asylgesetzgebung aufbaut und mit denen zum anderen auch einige Bewohner der Stadt ihren Alltagsrassismus bestreiten:
- der Standard der gesuchten Fläche solle einfach bis mittel sein,
- der Zugang zum Objekt soll zurückgesetzt sein (sprich abseits der bürgerlichen Wahrnehmung),
- das Grundstück soll eingezäunt werden können,
- es soll nicht unmittelbar in einem Wohngebiet liegen, insbesondere weit entfernt von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen.
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